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Warum anonyme Domains?

Globales Recht.
Das Internet ist ein globales, weltumspannendes Medium. Anderst als bei anderen Medien (Zeitung, Fernsehen, etc.) kann das lokale Verbreitungsgebiet nicht eingeschränkt werden. Eine von Ihnen durch das Internet verbreitete Information wird deshalb stets weltweit empfangen. Es ist jedoch in vielen Staaten nicht erlaubt seine Meinung absolut frei zu äußern, und jegliche Publikationen und Informationen frei zugänglich zu machen. Dies ist leider auch in den deuschsprachigen Ländern Europas der Fall. Besonders problematisch ist hierbei, dass in jedem Staat der Welt in Bezug auf freie Meinungsäußerung ein rechtlich anderer Maßstab (Zensur) angelegt wird. Was in einem Land noch erlaubt ist, kann in einem anderen Land bereits zur Strafverfolgung führen. Dies trifft besonders auch auf Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu.
Stets ist der Publizist für seine Inhalte verantwortlich. Was aber tun wenn Inhalte nur im eigenen Land gegen geltendes Recht verstossen, die Informationen jedoch für die freie Welt gedacht sind? Schafft es Abhilfe die Informationen über ein ausländisches Internetsystem (Auslands-Server) zu veröffentlichen?
Begeht man damit eine Straftat im Ausland?
Nun, die Sache ist kompliziert und von Land zu Land verschieden. So gilt z.B. das deutsche Strafrecht immer noch, unabhängig vom Recht des Tatorts, für viele "Taten" die im Ausland begangen werden. Ein Publizist setzt sich also auch bei einer Auslandsveröffentlichung unter Umständen der Strafverfolgung durch sein Heimatland aus. Besitzt der "Täter" eine eigene Internet-Domain so sind seine Personalien jederzeit öffentlich über die WHOIS Verzeichnisse von den gegen ihn ermittelnden Stellen abrufbar. Hiervor kann nur eine anonyme Domain schützen.
Zensur.
In vielen Ländern der Welt gibt es Zensur. Es ist untersagt bestimmte Dinge zu veröffentlichen. Als Gründe für die Zensur werden in mitteleuropäischen Ländern stets der sog. "Jugendschutz", sowie
die Stichworte: "Gewalt, Verleumdung, Verhetzung, etc." genannt. Zum Thema Zensur möchten wir 2 Beispiele aus Deutschland zeigen.
Jugendschutz
In Deutschland sind im frei zugänglichen Internet nur erotische Darstellungen (sog. FSK 16) erlaubt. Pornografische Darstellungen (und hierzu zählen bereits ein Sichbarwerden der inneren Schamlippen der weiblichen Geschlechtsteile) dürfen nur Personen ab 18 Jahren zugänglich sein. Hierbei ist eine Altersidentifikation und Passwort für den Aufruf der betreffenden Informationen vorgeschrieben. Eine Feststellung des Alters per Kreditkarte ist hierfür z.B. nach deutscher Gesetzesauslegung nicht ausreichend. Wie eng beim Jugendschutz die Maßstäbe besondersin Deutschland angelegt werden, lesen Sie auf den Seiten des jugendschutz.net.
Politische Zensur
Auch in Deutschland gibt es politische Zensur. Diese tritt bei bestimmten Meinungsäußerungen zu geschichtlichen Fragen in Erscheinung. So kann jemand zwar öffentlich ungestraft die Meinung vertreten,
es habe nie einen deutschen Kaiser gegeben, es ist ihm jedoch untersagt öffentlich zu behaupten in Deutschland habe nie eine Judenvernichtung (Holocaust) stattgefunden. Beide Meinungen sind zwar absolut falsch und dumm, der grosse Unterschied besteht jedoch im staatlichen Verbot der freien Meinungsäußerung zur zweiten Aussage. Lesen Sie hierzu den Artikel von Dr. Claus Nordbruch zur Gedankenfreiheit.
Markenrecht.
Bereits durch die Registrierung eines eigenen Domainnamens können Sie in grosse Schwierigkeiten geraten. Und zwar dann, wenn Sie eine Markenschutzverletzung begehen. Dies kann passieren wenn ihr Domainname (oder ein Teil ihres Domainnamens) einen geschützten oder anderweitig verbotenen Begriff enthält. Zum Beispiel: mercedes-info.com, stern-archiv.com, etc. Selbst eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann schnell mit 500 Euro zu Buche schlagen.
Die 7 golden Regeln zur Domainregistrierung
1. Keine Marken, keine Namen von Unternehmen
2. Keine Namen von Prominenten
3. Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
4. Keine Städtenamen und KFZ-Zeichen
5. Keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen
6. Keine Tippfehler Domains, z.B. gogle.com
7. Handel nur mit ungefährlichen Domains
Weiterführende Erläuterungen zu den 7 goldenen Regeln, sowie viele wichtige Informationen finden Sie im Online Ratgeber: Domainrecht.
Urheberschutz.
Es ist leider sehr leicht im Internet unwissentlich gegen das Urheberrecht zu verstossen.
Dies ist z. B. der Fall wenn Sie geistige Werke veröffentlichen für die Sie nicht das Urheberrecht besitzen. Dies können im Web "gefundene Bilder", das Layout einer fremden Internetseite, aber auch Software, Filme oder Texte sein. Am problematischsten, und deshalb auch sehr stark in der öffentlichen Diskussion, ist zur Zeit das Veröffentlichen von Musik Files (z.B. im MP3 Format) die vorher
von einem Tonträger kopiert wurden. Die internationale Rechtslage ist hierbei besonders schwierig. Nicht jedes Land verfügt über Gesetze zum Urheberschutz, und nicht jedes Werk ist überall geschützt.
Publizisten im Internet ist es oft kaum möglich alle verwendeten Programmteile auf eventuell vorliegende Rechte zu überprüfen. Dies ist besonders bei aktuellen Bildern der Fall, deren Quellen durch eine schnelle Verbreitung im Netz oft absolut unbekannt sind. Durch diese Unsicherheiten kann es selbst bei grosser Vorsicht dazu kommen, einen Urheberrechtsverstoß zu begehen. Dieser kann juristische Schritte sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Eine sehr informative Seite zum Thema Urheberrecht
(MP3 Musikfiles) und den verschiedenen juristischen Meinungen finden Sie bei Talkover.
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